Stellenausschreibungen des Amtes Löcknitz-Penkun und der amtsangehörigen Gemeinden
ERZIEHER*IN IST IHR TRAUMBERUF?
Die Gemeinde Löcknitz bietet zum 01. September 2025
engagierten, motivierten und kommunikativen Menschen eine dreijährige, attraktive berufsbegleitende Ausbildung
ZUR STAATLICH ANERKANNTEN ERZIEHERIN ODER
ZUM STAATLICH ANERKANNTEN ERZIEHER (M/W/D)
für den Bereich 0- bis 10-Jährige an.
Für die Dauer der Ausbildung wird eine Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD gezahlt. Der schulische Teil der Ausbildung wird am Standort Neubrandenburg angeboten.
Zulassungsvoraussetzungen:
- mittlere Reife oder eine gleichwertige Schulausbildung
- das Ergebnis der Erstuntersuchung gemäß § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
- ein logopädisches Gutachten
- ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Folgende Unterlagen müssen der Schule vorgelegt werden:
- Ausbildungsvertrag mit einer geeigneten Kindertageseinrichtung bzw. deren Träger
- Nachweise in Form amtlich beglaubigter Kopien der Abschlusszeugnisse
- das Ergebnis der Erstuntersuchung gemäß § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
- ein logopädisches Gutachten
- ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie uns Ihr Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf, Passbild
und eine Kopie des letzten Schulzeugnisses bis zum 03. März 2025
an den Bürgermeister der Gemeinde Löcknitz über Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz
oder per E-Mail an: k.benning@amt-lp.de
Auf dem Postweg eingesandte Bewerbungsunterlagen werden nur gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Ebert
Bürgermeister