Der Bundesfreiwilligendienst im Amtsbereich des Amtes Löcknitz-Penkun
Für Bürgerinnen und Bürger, die einen Einstieg in die Arbeitswelt suchen, die sich beruflich neu orientieren möchten oder die bereits im Ruhestand sind, sich aber eine nützliche und erfüllende Aufgabe wünschen, eröffnet der Bundesfreiwilligendienst (BFD) eine vollkommen neue Perspektive.
Seit der Einführung des BFD zum 1. Juli 2011 können sich Menschen, unabhängig von ihrem Alter, ihrem Geschlecht, ihrer Nationalität oder der Art ihres Schulabschlusses für das Allgemeinwohl engagieren.
Die Gemeinden des Amtes Löcknitz-Penkun bieten für die Absolvierung eines Bundesfreiwilligendienstes eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten an.
Wir bieten:
- monatliches Taschengeld
- Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Pflegeversicherung)
- pädagogische Begleitung und Seminare
- fachliche Begleitung und Einweisung
- Dienstzeugnis
Wer kann einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren?
Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Pflichtschulzeit erreicht haben, können den Bundesfreiwilligendienst absolvieren: Junge Menschen nach der Schule, Menschen in mittleren Jahren sowie Seniorinnen und Senioren. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen dabei keine Rolle.
Eine Einbindung des Bundesfreiwilligen wird nach den jeweiligen Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, ggf. auch unter Berücksichtigung von Vorkenntnissen und -erfahrungen, mit einem festen Aufgabenspektrum in unseren verschiedenen Einsatzstellen ermöglicht.
Für welchen Zeitraum muss ich mich verpflichten?
Die Regeldauer sind 12 Monate. Man kann den Dienst aber auch auf 6 Monate verkürzen oder auf 18 Monate verlängern. (Zwischen der Ableistung eines oder mehrerer BFD bzw. FSJ/FÖJ mit einer Gesamtdauer von 18 Monaten und dem Beginn eines erneuten BFD müssen fünf Jahre liegen. Die Fünf-Jahres Frist beginnt dabei nach dem letzten Dienstmonat der 18 Monate.
Im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes besuchen die Teilnehmerinnen mehrere Seminare. Der Bundesfreiwilligendienst wird mit einem Taschengeld vergütet.
Sie haben allgemeine Fragen zum Bundesfreiwilligendienst? Ruf Sie uns gerne an! Wir helfen weiter.
Kontakt:
Amt Löcknitz-Penkun
Personalabteilung
Chausseestraße 30
17321 Löcknitz
Tel.: 039754/50139
Weitere spezifische Informationen zum Ablauf und zu den Aufgaben der jeweiligen Einsatzstelle erhalten Sie bei uns im Amt.
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