Schiedsstelle
Gemäß dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz MV vom 13.09.1990, zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.07.2010, richtet jede Gemeinde zur Durchführung der Schlichtungsverfahren eine Schiedsstelle ein. Amtsangehörige Gemeinden eines Amtes können stattdessen gemeinsame Schiedsstellen bilden.
Das Amt Löcknitz–Penkun mit Sitz in 17321 Löcknitz, Chausseestraße 30 hat eine gemeinsame Schiedsstelle gebildet. Die Schiedspersonen sind zuständig für ein Schiedsverfahren – falls das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt - in den Strafsachen bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Vollrausch.
Das Amt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt mit der Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten. Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei.
Die Schiedspersonen sollen schlichten, wie ein Moderator wirken und möglichst einen Vergleich herbeiführen.
Schiedspersonen des Amtes Löcknitz–Penkun sind:
Herr Peter Mack
eine Vermittlung erfolgt durch das Amt Löcknitz–Penkun; Ordnungsamt, Telefon 039754/50113 o. 039754/500