Amt Löcknitz-Penkun
Amt Löcknitz-Penkun
Winter
Winter

Schiedsstelle

Gemäß dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz MV vom 13.09.1990, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.05.2021, richtet jede Gemeinde zur Durchführung der Schlichtungsverfahren eine Schiedsstelle ein.

Amtsangehörige Gemeinden eines Amtes können stattdessen gemeinsame Schiedsstellen bilden.

Das Amt Löcknitz–Penkun mit Sitz in 17321 Löcknitz, Chausseestraße 30 hat eine gemeinsame Schiedsstelle gebildet.

Die Schiedsstellen haben die Aufgabe, zwischen Beteiligten bestehende Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Eine Schiedsverhandlung ist dann erfolgreich, wenn sie den Streit durch einen Vergleich erledigen konnte.

Das Amt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt mit der Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten. Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei.

Schiedspersonen des Amtes Löcknitz–Penkun sind für die Wahlperiode 2024 – 2029 mit Bestätigung des Direktors des Amtsgerichtes Pasewalk vom 16.12.2024

Herr Jonas Geiger
Her Johann Entz- von Zerssen

Eine Vermittlung erfolgt bei Interesse durch das Amt

Löcknitz–Penkun; Ordnungsamt, Telefon 039754/50113 oder unter der email  a.timm@amt-lp.de

nach oben
powered by webEdition CMS