Fischereiwesen
Fischereischein auf Lebenszeit
Für die Ausstellungen von Fischereischeinen und den Erhalt von Fischereiabgabenmarken ist das Einwohnermeldeamt des Amtes Löcknitz-Penkun zuständig, wenn Sie hier Ihre Hauptwohnung begründen.
Informationen über die Erteilung des Fischereischeines (Antragstellung und Gebühren), den Umtausch oder über die Ersatzausstellung bei Verlust erhalten Sie beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V:
https://www.lallf.de/
Sind Sie im Besitz eines Fischereischeines/einer Fischereischeinprüfung eines anderen Bundeslandes, wird dieser/diese durch die hiesige Behörde zur Überprüfung der Vergleichbarkeit an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V übersandt. Erst mit dessen Zustimmung kann Ihnen ein Fischereischein auf Lebenszeit des Landes M-V ausgestellt werden.
Zeitlich befristeter Fischereischein
Informationen über die Erteilung des Fischereischeines (Antragstellung und Gebühren) erhalten Sie beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V:
https://www.lallf.de/
Unterlagen / Gebühren / Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen:
Siehe Internetseite des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V.
Gebühren
https://www.lallf.de/
Rechtsgrundlagen
Landesrechtliche Vorschriften zur Fischerei und weiteren Rechtsgebieten https://www.lallf.de/