Amt Löcknitz-Penkun
Amt Löcknitz-Penkun
Winter
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Reisepass

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Persönliches Erscheinen
  • Hauptwohnung/alleinige Wohnung nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb des Amtsbereichs Löcknitz-Penkun
  • Keine Passversagungsgründe
  • Vorläufiger Reisepass: Glaubhaftmachung über die Notwendigkeit erforderlich
  • In folgenden Fällen nehmen Sie vor einer Beantragung bitte Kontakt mit dem Einwohnermeldeamt auf, da weitere Behörden zu beteiligen sind:
    • aktueller (Haupt-)Wohnsitz befindet sich außerhalb des Amtsbereiches (z.B. in einem anderen Amtsbereich/Landkreis/Bundesland) oder im Ausland (z.B. Polen)
    • Geburtsort im Ausland und erstmalige Ausstellung eines Dokuments
    • letzter Wohnsitz vor Umzug in den Amtsbereich Löcknitz-Penkun befand sich im Ausland
    • ohne festen Wohnsitz

Vorzulegende Unterlagen

  • altes Dokument
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto mit hellem, einfarbigem Hintergrund, (35x45 mm)
  • Personenstandsurkunde(n) und Nachweise zur Namensführung
    Geburtsurkunde (bei ledigen Personen) oder Heiratsurkunde/ Familienbuch (bei Verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen), ggf. Namenserklärung/-bestimmung oder sonstige Nachweise zur Namensführung usw.
  • bei der Antragstellung für Personen unter 18 Jahre:
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten
    • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten bzw. den Sorgerechtsnachweis bei alleiniger Sorge
  • sofern deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich erworben/festgestellt: entsprechender Nachweis
    z.B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Vertriebenenausweis usw.
  • bei Doppelstaatlern: Nachweis der ausländischen Staatsangehörigkeit
    z.B. ausländisches Identifikationsdokument (z.B. Pass), Einbürgerungsnachweis usw.

In Zweifelsfällen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Einwohnermeldeamt auf, welche Unterlagen benötigt werden.

Gebühren / Fristen / Rechtsgrundlagen

Gebühren

  • 70,00 EUR Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
  • 37,50 EUR Antragsteller unter 24 Jahren
  • 26,00 EUR vorläufiger Reisepass
  • Bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder beim Amt Löcknitz-Penkun als unzuständiger Behörde werden die vorstehenden Gebühren verdoppelt.
  • Reisepass im Expressverfahren: zzgl. 32,00 EUR
  • Reisepass mit 48 Seiten: zzgl. 22,00 EUR
  • Erklärung über den Verlust oder das Widerauffinden – gebührenfrei
  • Änderung des Wohnorts – gebührenfrei
  • Sonstige Änderungen auf Antrag – 6,00 EUR

Fristen

Elektronischer Reisepass
Gültigkeitsdauer: 6 Jahre für Personen unter 24 Jahre / 10 Jahre für Personen ab 24 Jahre
Herstellungsdauer: mindestens 4 Wochen (keine Benachrichtigung)
(Expressreisepass: 3 bis 4 Werktage)

Vorläufiger Reisepass
Gültigkeitsdauer: bis zu einem Jahr
Herstellungsdauer: ein Werktag

Rechtsgrundlagen

Paßgesetz  https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/

Verlust und Wiederauffinden eines Reisepasses

 Der Verlust oder auch das Widerauffinden eines Passes ist umgehend bei der Passbehörde anzuzeigen. Bei Diebstahl ist zusätzlich die Anzeige bei der Polizei vorzulegen bzw. die Polizeistation und die Tagebuchnummer/Aktenzeichen anzugeben.

Die Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

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