| Wie bereits des Öfteren informiert, wurde die Gemeinde Löcknitz 1997 in die Städtebauförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen. Seit Beginn der Sanierung 1998 sind umfangreiche öffentliche Finanzmittel in öffentliche und private Baumaßnahmen sowie in die Vorbereitung und Durchführung der Stadtsanierung geflossen. Nach § 154 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) haben Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebietes gelegenen Grundstückes nach Abschluss der Sanierung einen Ausgleichbetrag in Geld zu entrichten. Dieser Ausgleichsbetrag resultiert aus der Werterhöhung, die ein Grundstück durch Sanierungsarbeiten erfährt.
Viele Eigentümer haben bereits in den Jahren 2005 - 2008 die Möglichkeit der vorzeitigen Ausgleichsbetragserhebung durch Ablösevereinbarung auf freiwilliger Basis genutzt.
Nutzen Sie die Chance des 10 % - igen Rabattes mit der Beantragung der vorzeitigen Ausgleichsbetragserhebung bis zum 31.12.2009.
Danach werden folgende Nachlässe wirksam:
bis zum 31.12.2010 = 5 %
bis zum 31.12.2011 = 2 %
Die Gemeindevertretung Löcknitz beschloss in Ihrer Sitzung am 28. September 2004 die Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung aus dem Sanierungsgebiet. Das bedeutet, dass nach Abschluss der Sanierung der Sanierungsvermerk im Grundbuch gelöscht wird. Die kann gleichzeitig mit der vorzeitigen Ausgleichsbetragserhebung beantragt werden.
Ansprechpartner im Amt Löcknitz-Penkun ist Frau Schulz, Zimmer 26, Tel. 039754/50139.
(Meistring)
Bürgermeister |