Zweitwohnungssteuer
Info
Sie haben die Möglichkeit die Vordrucke als PDF-Datei herunterzuladen. Anschließend senden Sie bitte den ausgefüllten und mit Ihrer Unterschrift versehenen Vordruck per Post an das Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz. Eine digitale Übermittlung dieser ist derzeit leider ausgeschlossen.
Gerne können Sie aber auch das MV-Serviceportal (https://www.mv-serviceportal.de) des Landes Mecklenburg-Vorpommern nutzen, auf welchem Ihnen schon viele Leistungen Online zur Verfügung stehen.
Die Zweitwohnungssteuer
wird festgesetzt und erhoben nach den Bestimmungen der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde in der für den Erhebungszeitraum gültigen Fassung.
Grundlagen zur Berechnung der Zweitwohnungssteuer
Bemessungsgrundlage (Wohnfläche) x Hebesatz x 12 Monate = Jahresnettokaltmiete (Jahresmietwert)
Jahresnettokaltmiete (Jahresmietwert) x Steuersatz = Steuerbetrag
Der Steuersatz ist aus der jeweiligen gültigen Fassung der Satzung der Gemeinde zu entnehmen. Der Hebesatz ist der Mietpreis pro m², den die Gemeindevertretung nach der Analyse der ortsüblichen Mietpreise der örtlichen Wohnungsverwaltungen und den örtlichen Mietwerten für das Gebiet festgelegt hat.
Formulare
- Hinweise zum Ausfüllen des Formulars „Erklärung zur Zweitwohnungssteuer“
- Erhebungsbogen Zweitwohnungssteuer Gemeinde Löcknitz
- Erhebungsbogen Zweitwohnungssteuer Gemeinde Plöwen
- Erhebungsbogen Zweitwohnungssteuer Gemeinde Bergholz
- Erhebungsbogen Zweitwohnungssteuer Gemeinde Blankensee
- Erhebungsbogen Zweitwohnungssteuer Gemeinde Boock
- Erhebungsbogen Zweitwohnungssteuer Gemeinde Grambow
- Erhebungsbogen Zweitwohnungssteuer Gemeinde Ramin
- Erhebungsbogen Zweitwohnungssteuer Gemeinde Rossow
- Erhebungsbogen Zweitwohnungssteuer Gemeinde Rothenklempenow
- Erhebungsbogen Zweitwohnungssteuer Gemeinde Krackow
- Erhebungsbogen Zweitwohnungssteuer Gemeinde Nadrensee
- Erhebungsbogen Zweitwohnungssteuer Stadt Penkun