Amt Löcknitz-Penkun
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Winter
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Zweitwohnungssteuer

Info

Sie haben die Möglichkeit die Vordrucke als PDF-Datei herunterzuladen. Anschließend senden Sie bitte den ausgefüllten und mit Ihrer Unterschrift versehenen Vordruck per Post an das Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz. Eine digitale Übermittlung dieser ist derzeit leider ausgeschlossen. 

Gerne können Sie aber auch das MV-Serviceportal (https://www.mv-serviceportal.de) des Landes Mecklenburg-Vorpommern nutzen, auf welchem Ihnen schon viele Leistungen Online zur Verfügung stehen.

Die Zweitwohnungssteuer

wird festgesetzt und erhoben nach den Bestimmungen der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde in der für den Erhebungszeitraum gültigen Fassung.

Grundlagen zur Berechnung der Zweitwohnungssteuer

Bemessungsgrundlage (Wohnfläche) x Hebesatz x 12 Monate = Jahresnettokaltmiete (Jahresmietwert)
Jahresnettokaltmiete (Jahresmietwert) x Steuersatz = Steuerbetrag
Der Steuersatz ist aus der jeweiligen gültigen Fassung der Satzung der Gemeinde zu entnehmen. Der Hebesatz ist der Mietpreis pro m², den die Gemeindevertretung nach der Analyse der ortsüblichen Mietpreise der örtlichen Wohnungsverwaltungen und den örtlichen Mietwerten für das Gebiet festgelegt hat.

Leitfaden für die Ermittlung der Höhe für die Zweitwohnungssteuer der Gemeinden

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