Grundstücke des Amtes Löcknitz-Penkun
Gewerbegrundstücke in Löcknitz
Die Gemeinde Löcknitz hat in der Rothenklempenower Straße einen Bebauungsplan für Gewerbegrundstücke aufstellen lassen. Dort zulässig sind „nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe“, also beispielsweise Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude. Der Bebauungsplan kann online auf dem Bau- und Planungsportal M-V eingesehen
werden.
Die in der unten beigefügten Karte markierte Fläche ist noch zu veräußern.
Der Kaufpreis beträgt 35,00 €/m². Die Größe der Flurstücke ist vom Erwerber selbst festzulegen.
Bei Interesse senden Sie bitte einen Kaufantrag an das
Amt Löcknitz-Penkun
Liegenschaften
z. Hd. Frau Spiegel
Chausseestraße 30
17321 Löcknitz
Für Fragen steht Frau Spiegel gern unter 039754/50120 zur Verfügung.
Die Gemeinde Löcknitz weist darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf eine Veräußerung besteht.
Baugrundstücke in Löcknitz
Die Gemeinde Löcknitz hat in der Rothenklempenower Straße einen Bebauungsplan für 8 Wohngrundstücke aufstellen lassen.
Die in der unten beigefügten Karte markierten Grundstücke sind noch zu veräußern.
Der Kaufpreis beträgt 35,00 €/m². Die Flurstücke sind ca. 1.000 m² groß.
Bei Interesse senden Sie bitte einen Kaufantrag an das
Amt Löcknitz-Penkun
Liegenschaften
z. Hd. Frau Spiegel
Chausseestraße 30
17321 Löcknitz
Für Fragen steht Frau Spiegel gern unter 039754/50120 zur Verfügung.
Die Gemeinde Löcknitz weist darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf eine Veräußerung besteht.
Baugrundstücken im B-Plan-Gebiet „Penkuner Höhe“ der Stadt Penkun
Öffentliche Ausschreibung von Baugrundstücken in Penkun
Die Stadt Penkun beabsichtigt folgende Baugrundstücke zu veräußern:
Lfd. Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe | Bemerkungen |
1. | Penkun | 4 | 23/58 tlw. | 646 m² | Vermessung ist erforderlich |
2. | Penkun | 4 | 23/58 tlw. | 626 m² | Vermessung ist erforderlich |
3. | Penkun | 4 | 23/58 tlw. | 626 m² | Vermessung ist erforderlich |
4. | Penkun | 4 | 23/58 tlw. | 630 m² | Vermessung ist erforderlich |
Die Baugrundstücke befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Penkuner Höhe“ der Stadt Penkun.
Die Vermessungskosten sowie alle weiteren mit dem Verkauf verbundenen Kosten (Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Gebühren Grundbuch- und Katasteramt usw.) sind jeweils durch den Käufer zu tragen.
Das Mindestgebot beträgt 85,00 €/m². Im Kaufvertrag wird eine Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren ab Eigentumsumschreibung vereinbart.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf den Abschluss eines Kaufvertrages besteht.
Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit Frau Wagner vom Amt Löcknitz-Penkun (Liegenschaften) in Verbindung
(Telefon-Nr.: 039754 / 50-138; d.wagner@amt-lp.de).
Zustimmungsvermerk: ZA 2023/09
LK VG KVA
gez. Zibell
Bürgermeisterin
Die Gemeinde Bergholz veräußert folgendes Grundstück:
Gemarkung Bergholz, Flur 2, Flurstück 50 mit 664 m²
Das Mindestgebot zum Kaufpreis beträgt 7.968,00 €.
Das Verkaufsobjekt befindet sich im Zentrum der Gemeinde Bergholz, in der Löcknitzer Straße 34 und ist mit einem leerstehenden, ungenutzten Wohnhaus bebaut. Es handelt sich um ein eingeschossiges in Lehmstaken-Fachwerkbauweise auf Feldsteinen errichtetes Wohnhaus mit pfannengedecktem Satteldach, bei dem eine grundlegende Sanierung erforderlich ist. Das Gebäude wurde in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts errichtet, ist teilunterkellert und zudem denkmalgeschützt.
Die Gemeinde Bergholz weist darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf eine Grundstücksveräußerung besteht.
Bei Interesse senden Sie einen Kaufantrag mit einer Kurzdarstellung der geplanten Nutzung an folgende Anschrift:
Amt Löcknitz-Penkun
Liegenschaften
z. Hd. Frau Spiegel
Chausseestraße 30
17321 Löcknitz
Für Fragen steht Frau Spiegel unter 039754/50120 oder n.spiegel@amt-lp.de zur Verfügung.
Öffentliche Ausschreibung von Baugrundstücken in Penkun
Die Stadt Penkun beabsichtigt folgendes Baugrundstück zu veräußern:
Lfd. Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe in m² | Bemerkung |
1. | Penkun | 2 |
59/10 60/77 |
1.708 23 |
bilden zusammen ein Baugrundstück mit |
Das Mindestgebot beträgt 44,00 €/m² (gem. aktueller Bodenrichtwertkarte). Im Kaufvertrag wird eine Bauverpflichtung vereinbart.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf den Abschluss eines Kaufvertrages besteht.
Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit Frau Wagner vom Amt Löcknitz-Penkun (Liegenschaften) in Verbindung
(Telefon-Nr.: 039754 / 50-138; d.wagner@amt-lp.de).
Grundstück laufende Nr. 1
Zustimmungsvermerk des LK V-G: ZA 2023/24 LK VG KVA
gez. Zibell
Bürgermeisterin