Information zur Grundsteuererhebung 2025
18.11.2024
„Bezüglich der Grundsteuererhebung im Jahr 2025 teilt das Amt Löcknitz-Penkun mit, dass die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 nicht, wie gewöhnlich, am Anfang des Jahres versendet werden können. Die Grundsteuerreform verlangt von den Behörden einen höheren Aufwand für die Zuarbeit zur Erhebung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025. Die Steuerabteilung arbeitet bereits daran, die notwendige Korrektur in den Datensätzen anzubringen und die entsprechenden Hebesätze sowohl für die Erhebung der Grundsteuer B als auch Grundsteuer A anzupassen.
Daher bitten wir von den jeweiligen Einzahlungen der Grundsteuer am Anfang des Jahres Abstand zu nehmen und die entsprechenden Steuerbescheide abzuwarten. Die Steuerabteilung arbeitet sehr intensiv daran, das die Bescheide im März/April 2025 den Steuerpflichtigen zugesandt werden können.
Gleichzeitig weise ich höflichst darauf hin, dass sich die Grundsteuer aus der Multiplizierung des Messbetrages mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde errechnet. Die Hebesätze für das Jahr 2025 für die Gemeinden des Amtes Löcknitz-Penkun sind noch nicht beschlossen worden. Den Steuerpflichtigen liegen bereits die Festsetzungsbescheide des Messbetrages vom zuständigen Finanzamt Greifswald vor. Sollten Sie die Fehler bei der Ermittlung Ihres Messbetrages oder bei der Zurechnung zum Eigentümer feststellen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Für weitere Fragen steht Ihnen gern die Steuerabteilung unter der Telefonnummer 039 754 50 132 oder 039754 50 119 zur Verfügung.“